Vielseitige Fördermöglichkeiten durch Überbrückungshilfe 3!
Ran an die Kröten!
Was einige Unternehmer vielleicht nicht wissen: das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) und das Bundesministerium der Finanzen (BMF) stellt weitere Fördermittel bereit, um die Folgeschäden der Corona-Pandemie für Unternehmen zu mindern. Insbesondere durch die Förderprogramme für Investitionen in die Digitalisierung ist es beispielsweise möglich, Webshops oder Webseiten zu entwickeln und das mit Fördergeld in Höhe von bis zu 20.000 Euro!
Wer wird gefördert?
Gefördert werden Unternehmen, Soloselbständige, Freiberufler gemeinnützige Unternehmen und Organisationen aus allen Branchen (Unternehmensgründung vor April 2020) bis zu einem Jahresumsatz von 750 Millionen Euro im Jahr 2020. Voraussetzung sind Corona-bedingte Umsatzeinbrüche von mindestens 30% monatlich (maßgeblich für den Vergleich ist der Referenzmonat im Jahr 2019). Der Förderantrag werden u.a. durch einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer gestellt.
Mit den Fördermitteln soll die Entwicklung neuer digitaler Kanäle und digitaler Abläufe in Unternehmen unterstützt werden.
Weiterführende Informationen zur Überbrückungshilfe III:
https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/Artikel/ueberbrueckungshilfe-iii.html